BGH-Urteil zu Banken-AGB macht Umdenken erforderlich
Änderung Ihrer AGBs
Das aktuelle BGH-Urteil trifft Banken und Sparkassen mit voller Wucht und erfordert tiefgreifendes Umdenken bei künftigen Konditionsanpassungen.
War bei Zahlungsdienstrahmenverträgen bisher keine explizite Zustimmung von Kunden notwendig, so ist künftig genau dies der Fall. D.h. jeder Kunde muss künftig einer Vertragsanpassung den genannten Änderungen ausdrücklich zustimmen, um sie wirksam werden lassen.
Vor allem bei Anpassungen im Girokontobereich bedeutet dies aufgrund der hohen Anzahl immensen Aufwand. Nach dem Urteil müssen Banken und Sparkassen nun deutschlandweit ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern
Das führt in der Konsequenz dazu, dass Konditionsanpassungen – vor allem im Kontobereich – künftig wohl überlegt und organisiert sein wollen:
- In welchem Zeitraum sollten künftig Konditionen angepasst werden?
- Sollten Kontopreise eher großzügiger angepasst werden, um den Anpassungszyklus zu verlängern?
- Wie sollten Kontopakete sinnvoll „geschnürt“ werden?
- Wie wird eine – möglicherweise höher als bisher übliche – Preisanpassung begründet?
- Wie wird der Zustimmungsprozess organisiert?
Also, Fragen über Fragen! Und worauf kommt es nun an?
Als erste Transparenz-Maßnahme haben viele Banken und Sparkassen die kritischen Passagen ihrer AGB bereits gestrichen. Eine gute Möglichkeit, um gegenüber Kunden zu signalisieren, dass man die BGH-Entscheidung ernst nimmt und direkt mit der Umsetzung begonnen hat.
Der nächste elementare Schritt sollte nun mehr denn je sein, die Nähe der Kunden zu suchen und im Gespräch zu bleiben bzw. in ein solches zu kommen. Institute, die für Kundenähe sorgen, stärken Kundenbindung und -vertrauen. Und Kunden mit hoher Bindung zu ihrer Bank sind generell kooperativer als die, die kaum Kontakt zu ihrer Hausbank haben.
Es gilt, den Kunden für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Produkte einen Mehrwert zu bieten. Gerade im Bereich „Girokonto“ ein immer wichtiger werdender Aspekt. Steht doch die Konditionsgestaltung u.a. im Spannungsfeld zu Themen wie Erreichbarkeit, Zusammenlegung oder Schließung von Filialen. Da sind Kundennähe und gute Argumente für das eigene Haus und dessen Leistungen umso wichtiger.
Was sind nun denkbare Lösungen?
Da wäre zunächst die Frage, welche Art von Kontomodellen braucht eine Bank? Müssen es immer die „klassischen drei“ sein („Online- / Economy-Konto“, „Comfortkonto“, „Premium- / Platinumkonto“)? Eine zielgruppenorientierte Gestaltung könnte den Mehrwert deutlich besser transportieren.
Warum nicht ein „Familienkonto“ mit regional relevanten Zusatzleistungen (z.B. Vergünstigung für Freizeit, Sport und Kultur) anbieten? Wie wäre es mit einem „Pendlerkonto“ für Berufstätige, dass die Nutzung regionaler Verkehrsmittel begünstigt? Dass hierbei ein „Online-Konto“ weiterhin eine Rolle spielt, steht außer Frage. Vor allem regionale Institute könnten aufgrund Ihrer Marktlage und Ihres Netzwerkes hier bei Ihren Kunden punkten.
Bleibt noch die Frage, wie jetzt die internen Abläufe zu organisieren sind, um die vor der Tür stehenden organisatorischen Maßnahmen gut bewältigen zu können.
Teamübergreifende Arbeitsgruppen – klein, schnell und flexibel – können hier die Wahl der Stunde sein. Auf Kundenreaktionen bzgl. ggf. kürzlich erfolgter – und nun latent unwirksamer – Konditionsanpassungen reagieren, gezielte Ansprache von Kunden organisieren, z.B. kombiniert mit weiteren Geschäftsansätzen, neue und passgenaue Organisationsstrukturen erarbeiten – das könnten Inhalte dieser agilen Teams sein.
Insgesamt stehen Banken und Sparkassen also umfangreiche Anpassungen aufgrund des BGH-Urteil ins Haus.
Wie können wir Sie mit passgenauen Lösungen bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen und Ihr Haus fit für die Zukunft machen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!